Gebühren

Die Gebühren für die tierärztlichen Leistungen sind gesetzlich geregelt und entsprechen den Vorschriften der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT).

Die erbrachten Leistungen werden mit Ihnen direkt nach der Behandlung, vorzugsweise per EC-Cash abgerechnet. Nur in Ausnahmefällen ist eine Barzahlung möglich. Sprechen Sie uns bitte vorab darauf an.

Die Anfahrtskosten richten sich nach dem in der GOT gesetzlich vorgeschriebenen Wegegeld (§10). Dies beträgt je Doppelkilometer 4,17 €, insgesamt jedoch mindestens 15,50 €.  Des Weiteren fällt eine Hausbesuchsgebühr in Höhe von 41 €. an. Diese Kosten entfallen bei unserem festen Standplatz in Kirchhain.

Bitte beachten Sie, dass im Notdienst die tierärztlichen Leistungen laut GOT mindestens zum 2-fachen Satz abgerechnet werden müssen und eine Notdienstgebühr in Höhe von 59,50 € anfällt. 

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Kranken- oder OP-Versicherung für Ihr Tier, welche auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. 

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund ums Thema zur Verfügung.